Das RKI hat für den Kreis Wesel zum fünften Mal in Folge einen unter 50 liegenden Inzidenzwert gemeldet. Sonn- und Feiertage werden dabei nicht mitgezählt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in NRW kann dem Kreis Wesel daraufhin ermöglichen, den Zeitpunkt bekanntzugeben, von dem an weitere bundesgesetzlich geregelte Lockerungen in Kraft treten können und welche das sein werden.
Ab dem übernächsten Tag nach der Meldung könnte es dann beispielsweise Restaurants wieder erlaubt sein, Gäste im Innenbereich zu bewirten (Geimpfte, Genesene und aktuell negativ Getestete).
Vermutlich wird der Kreis Wesel im Laufe dieses Tages eine Pressemitteilung dazu veröffentlichen, die umgehend auf der Facebook Seite der Wirtschaftsgemeinschaft Hünxe zu lesen sein wird.
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