Im gesamten Kreis Wesel gibt es eine hohe Population wildlebender Katzen. Ab Freitag, 1. November 2019 gilt nun die Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht.
„Wir fahren jetzt nicht die Krallen aus, sondern gehen aktiv mit dem Thema um,“ so Kreisdirektor Ralf Berensmeier. „Durch die Verordnung haben wir nun erstmalig die rechtliche Möglichkeit, den Katzenschutz zu stärken und Maßnahmen durchsetzen.“
Tierheimleiterin Gabi Wettläufer stimmt zu: „Die Rechtssicherheit, die die Verordnung bietet, ist ein wichtiger Punkt für uns. Bei allein 40 Kastrationen im letzten Monat ist es wichtig, gegenüber Katzenhaltern mit einer rechtlichen Grundlage argumentieren zu können.“
Die Katzenschutzverordnung erlaubt dem Kreis Wesel, den Städten und Gemeinden und berechtigten Tierschutzvereinen, freilebende Katzen vorübergehend zu fangen, um sie kastrieren zu lassen. „Davon erhoffen wir uns u.a. eine Stabilisierung der Populationen verwilderter Hauskatzen,“ so Dr. Dicke. Halter von Freigänger-Katzen werden in die Pflicht genommen. „Sie müssen ihre Tiere kennzeichnen, registrieren und kastrieren.“ Ausschließlich im Haus gehaltene Katzen sind nicht betroffen.
„Langfristig,“ so Berensmeier, „spart die Katzenschutzverordnung bei den Kommunen Kosten für Unterbringung und tierärztliche Versorgung. Eine konsequente Umsetzung minimiert die Population und damit auch die Anzahl der Fundkatzen. Und für Tierschutzverbände bedeutet die Verordnung mehr Rechtssicherheit für durchgeführte Kastrationen.“ Nach zwei Jahren beabsichtigt die Kreisverwaltung die Erfahrungen mit der Katzenschutzverordnung zu evaluieren. Als Dankeschön für den Einsatz des Tierheims überreichte der Kreisdirektor Katzenfutter und Leckerchen an Gabi Wettläufer.