Pressemitteilung der Gemeinde Hünxe: Bescheide über Grundbesitzabgaben

Die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2024 werden voraussichtlich ab Freitag, dem 12. Januar 2024 verschickt.
Gemäß Ratsbeschluss vom 12.12.2023 bleiben die Abfallgebühren in 2024 unverändert. Für ein 60-Liter-Gefäß werden 132 Euro, für ein 80-Liter Gefäß 172 Euro, für ein 120-Liter Gefäß 244 Euro, für ein 240-Liter Gefäß 476 Euro und für ein 1.100- Liter Gefäß 2.140 Euro festgesetzt.

Die Straßenreinigungsgebühren sowie die Grundsteuerhebesätze A und B für 2024 bleiben ebenfalls unverändert (wie im Jahr 2023). Die Schmutzentwässerungsgebühren werden ab 2024 von 2,70 € (2023) auf 3,37 € je m³ erhöht. Die Niederschlags-Entwässerungsgebühren erhöhen sich von 0,95 € je m² auf 1,38 € je m².

Die Gemeinde Hünxe weist darauf hin, dass bei der Gebührenkalkulation die gem. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) anzuwendenden Berechnungsgrundlagen zu massiven Kostensteigerungen führen. Bei der Eigenkapitalverzinsung und den Abschreibungen des Kanalvermögens auf Wiederbeschaffungszeitwerte wurden die neuen gesetzlichen Regelungen
angewandt. Gestiegene Energie- und Personalaufwendungen sowie die Erhöhung der Verbandsbeiträge führen zu weiteren Kostensteigerungen.

Erfahrungsgemäß möchten sich in den ersten Tagen nach Zustellung der Bescheide viele Grundstückseigentümer persönlich oder telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen im Rathaus in Verbindung setzen. In diesem Zusammenhang wird auf die Sprechzeiten von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr verwiesen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Terminvereinbarung
per Mail unter steueramt@huenxe.de möglich.

Bei Rückfragen kann es zu längeren Wartezeiten kommen, die aufgrund der Vielzahl der versandten Bescheide nicht zu vermeiden sind.
Wir bitten hier um Verständnis!

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