Zurzeit liegen uns die Ergebnisse der ersten Lesung des Landeswassergesetzes, das heute im Landtag beraten wird, noch nicht vor.Wahrscheinlich wird keiner der beiden Gesetzentwürfe eine Mehrheit finden, sodaß die Thematik an die Ausschüsse weitergereicht wird.
Die Presse berichtete über eine 200 m³ Grenze beim Abwasser. Johannes Remmel habe angekündigt, daß nur beim Überschreiten dieses Jahresabwasserwertes Dichtigkeitsprüfungen beabsichtigt seien. Seit gestern kursiert folgende neue Version:
kanal-tuev-in-nrw-rot-gruen-legt-neue-plaene-vor-1.2685087
Ergänzung vom 27.01.2012:
Die gestern geäußerte Vermutung hat sich bestätigt. Der Landtag hat die unterschiedlichen Entwürfe des Landeswassergesetzes (Dichtheitsprüfung) an die Fachausschüsse überwiesen. Sie sollen einen Kompromissvorschlag erarbeiten.