Dichtheitsprüfung: Sachstand am 15.06.2012

Der Wähler hat die Regelung der Dichtheitsprüfung der Koalition aus SPD und Grünen übertragen. Die neu gewählte Landesregierung hat in der Koalitionsvereinbarung folgende Absichtserklärung zur Dichtheitsprüfung formuliert:

Funktionsprüfung von Abwasserkanälen

Bei der Regelung der Funktionsprüfung von Abwasserkanälen werden wir eine dem Gewässerschutz verpflichtete Vorsorgepolitik gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes fortsetzen. Neben dem Gewässerschutz geht es um landespolitische Verlässlichkeit gegenüber Kommunen, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern und Handwerkerinnen und Handwerkern. Die Prüfung von privaten und öffentlichen Kanälen soll möglichst gleichzeitig vollzogen werden. Hierbei muss es zu einem fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern und dem Gewässerschutz kommen. Die Fristen werden entsprechend angepasst. Dabei werden wir beispielsweise kürzere Fristen für Wasserschutzgebiete vorsehen und prüfen, ob längere Fristen (20-30 Jahre) in Siedlungsgebieten mit überwiegend Ein- und Zweifamilienhäusern festgelegt werden können. Wir werden bei der Funktionsprüfung zeitnah eine bürgerfreundliche und soziale Lösung erarbeiten, die insbesondere soziale Härten und Ungerechtigkeiten bei der Umsetzung von evtl. Sanierungen vermeiden wird. Für diesen Fall werden wir die Fördermöglichkeiten des Landes klarer regeln. Parallel werden wir gegenüber der Bundesregierung auch darauf drängen, dass diese eine bundeseinheitliche Regelung – eine Verordnung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – schnellstmöglich auf den Weg bringt.

Den kompletten Text der Koalitionsvereinbarung finden Sie hier:

Koalitionsvertrag_2012-2017

Der Weg von der obigen Absichtserklärung über den Gesetzesweg  bis zu den daraus folgenden Satzungen der Kommunen ist lang. Wir werden über die weiteren Schritte berichten.

Dieser Beitrag wurde unter Aktivitäten, Presseveröffentlichungen veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.