Die bisherige Regelung zur Dichtheitsprüfung steht nur noch auf dem Papier, doch die nächste Runde zu einer neuen Regelung ist bereits eingeläutet. Noch steht der neue Antrag der rot-grünen Landesregierung nicht auf der Tagesordnung der Landtagssitzung am 25. und 26. Januar 2012, doch bis zum 23.01.12 um 12 Uhr kann das noch geschehen. Dann könnte die für Januar angekündigte Beratung des Landeswassergesetzes beginnen.
Angekündigt sind weniger strenge Regeln, insbesondere für Haushalte mit weniger als 200 m³ Abwasser pro Jahr. Der genaue Text der Novelle liegt uns noch nicht vor.
Auch die Opposition will Erleichterungen:
Entfallen soll die Regelung, nach der eine erste Dichtheitsprüfung bei bestehenden Abwasserleitungen spätestens bis zum 31.12.2015 durchzuführen sei, sowie die Pflicht zur Wiederholung einer Dichtheitsprüfung in Abständen von höchstens 20 Jahren.
Stattdessen wird eine Dichtheitsprüfung insbesondere bei einer bedeutenden Veränderung der Bodenstruktur oder begründetem Verdacht auf eine Boden- /Grundwasserverschmutzung verpflichtend. Der bisherige Absatz 5 – Regelung abweichender Zeiträume durch die Gemeinden – soll aufgehoben werden.
Den vollständigen FDP / CDU Entwurf können Sie hier nachlesen: