Aktueller Erlass zur Dichtheitsprüfung

Kürzlich ging der Gemeinde Hünxe ein konkretisierter Erlass des Ministeriums für KULNV zur Dichtheitsprüfung zu. Hier ein kurzer Auszug:

Die Art der Dichtheitsprüfung ist nicht vorgegeben. Als Regelverfahren hat sich eine optische Inspektion mit TV-Kamera bewährt. Damit können Schäden festgestellt, aber nicht alle undichten Stellen erkannt werden. Die optische Inspektion wird dennoch als Dichtheitsnachweis im Sinne der DIN 1986-30 anerkannt. Lediglich für Fremdwasserschwerpunktgebiete und in Wasserschutzgebieten sind Ausnahmen sinnvoll.

Die in der Regel preiswerteste Art der Dichtheitsprüfung stellt die Wasserstandsfüllprüfung dar. Dabei wird die Leitung zunächst abgesperrt und die Rohre bis 50 cm über den höchsten Punkt mit Wasser gefüllt und über 15 Minuten gehalten. Die Leitung gilt als dicht, wenn eine bestimmte Wasserzugabemenge nicht überschritten wird. Bei Grundleitungen, die unter der Bodenplatte liegen, kann die Füllhöhe bis zur obersten Rohrverbindung zwischen Bodenablaufgegenstand und Grundleitung reduziert werden. Die Füllhöhe reduziert sich dadurch i.d.R. auf ca. 20-30 cm unter Fußbodenoberkante. Eine Druckprüfung gemäß DIN EN 1610 ist in der Regel nur bei Neubauten und wesentlichen Änderungen erforderlich.

Den kompletten Text finden Sie hier als pdf. Sobald die Satzung der Gemeinde Hünxe zur Dichtheitsprüfung veröffentlicht und damit rechtskräftig wird, könnte er für Sie interessant sein. Die pdf enthält zahlreiche Beispielfotos von Leitungsschäden und erklärt, wie diese zu bewerten sind:

ergaenzungs_erlass

Dieser Beitrag wurde unter Aktivitäten veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.